📦 Kostenloser Versand - Deutschlandweit!

Hinweise zur Batterie- und Elektrogeräte-Rücknahme

Der Schutz von Umwelt und Ressourcen ist uns wichtig. Batterien, Akkumulatoren sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Nachfolgend informieren wir dich über die gesetzlichen Möglichkeiten und Pflichten zur Rückgabe und Entsorgung.

Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Akkus

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rücknahmestelle zuzuführen.

Altbatterien können nach Gebrauch unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen zurückgegeben werden. Dazu gehören insbesondere kommunale Sammelstellen sowie die von Händlern und Herstellern eingerichteten Rückgabemöglichkeiten.

Soweit wir Batterien oder Akkus der jeweiligen Batteriekategorie als Neubatterien anbieten oder angeboten haben, können entsprechende Altbatterien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich zurückgegeben werden.

Für unsere im Fernabsatz angebotenen Geräte- und LV-Batterien stellen wir geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer zur Verfügung.

Informationen zur für dich geeigneten Rückgabemöglichkeit erhältst du unter:

E-Mail: info@terradomi.de
Telefon: +49 4664 983295

Bitte kontaktiere uns vor einer Rücksendung von Batterien oder Akkus. Insbesondere lithiumhaltige Batterien dürfen aufgrund der Transport- und Sicherheitsanforderungen nicht ohne vorherige Abstimmung per Post versendet werden.

Das BattDG verpflichtet Händler von Geräte- und LV-Batterien im Fernabsatz tatsächlich dazu, geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer einzurichten; ein bloßer Hinweis auf einen beliebigen Wertstoffhof reicht daher nicht ohne Weiteres aus. Gesetze im Internet

Bedeutung des Batteriesymbols

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien nicht zusammen mit dem unsortierten Siedlungs- bzw. Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.

Bei bestimmten Batterien können unterhalb des Symbols zusätzlich chemische Zeichen angegeben sein, zum Beispiel:

Pb = Batterie enthält Blei oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts
Cd = Batterie enthält Cadmium oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts

Seit dem 18. August 2025 müssen Batterien grundsätzlich mit dem Symbol für die getrennte Sammlung gekennzeichnet werden; bei erhöhtem Blei- oder Cadmiumgehalt kommen die entsprechenden chemischen Zeichen hinzu. Eur-Lex

Sicherheitshinweise für Lithium-Batterien und Lithium-Akkus

Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Beschädigte, verformte, aufgeblähte, überhitzte oder auslaufende Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden. Vermeide Kurzschlüsse und Kontakt der Batteriepole mit leitfähigen Gegenständen. Batterien und Akkus sollten vor übermäßiger Hitze, Feuer, direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung geschützt werden.

Bei entnehmbaren Lithium-Batterien oder -Akkus sollten die Pole vor der Abgabe an einer Sammelstelle gegen Kurzschluss gesichert werden, beispielsweise durch Abkleben der freiliegenden Kontakte.

Beschädigte Lithium-Batterien können ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Bitte kontaktiere uns oder eine geeignete Sammelstelle vor dem Transport eines beschädigten Akkus.

Die Information über die Risiken und sichere Handhabung lithiumhaltiger Batterien gehört ausdrücklich zu den Informationsinhalten der EU-Batterieverordnung. Eur-Lex

Batterien möglichst lange verwenden

Durch eine möglichst lange Verwendung von Batterien und Akkus können Abfälle reduziert und Ressourcen geschont werden.

Beachte deshalb die Lade-, Lagerungs- und Gebrauchshinweise des Herstellers. Akkus sollten nur mit dafür vorgesehenen Ladegeräten verwendet und vor extremen Temperaturen sowie mechanischen Beschädigungen geschützt werden.

Funktionsfähige Akkus sollten möglichst weiterverwendet werden, solange dies sicher und technisch möglich ist.

Die EU-Batterieverordnung verlangt unter anderem Informationen dazu, wie Nutzer durch sachgerechte Nutzung zur Abfallvermeidung und zu einer längeren Nutzungsdauer beitragen können. Eur-Lex

Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Batterien

Batterien und Akkus können Rohstoffe und Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben können.

Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Batterien fachgerecht behandelt und recycelt werden.

Bitte entsorge Batterien daher niemals in der Umwelt, im Hausmüll oder über andere nicht dafür vorgesehene Abfallströme.

Auch diese Information ist Bestandteil des in Artikel 74 der EU-Batterieverordnung vorgesehenen Informationsumfangs. Eur-Lex

Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte, die getrennt gesammelt werden müssen. Gesetze im Internet

Kostenlose Rückgabe von Elektroaltgeräten

Soweit für uns die gesetzlichen Rücknahmepflichten nach § 17 ElektroG gelten, kannst du Elektro- und Elektronikaltgeräte unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurückgeben.

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückgegeben werden.

Darüber hinaus können Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, bei rücknahmepflichtigen Vertreibern grundsätzlich auch ohne Kauf eines neuen Gerätes unentgeltlich zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist dabei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Gesetze im Internet

Für die Organisation einer Rückgabe kontaktiere uns bitte unter:

E-Mail: info@terradomi.de
Telefon: +49 4664 983295

Wir informieren dich anschließend über die für dein Gerät vorgesehene Rückgabe- bzw. Abholmöglichkeit.

Rückgabe bei Lieferung eines neuen Gerätes

Bei bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten bestehen bei der Lieferung eines neuen Gerätes zusätzliche gesetzliche Rücknahme- beziehungsweise Abholpflichten.

Soweit diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, informieren wir dich während des Bestellvorgangs über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe beziehungsweise Abholung eines entsprechenden Altgerätes.

Das ist wichtig: Bei einer rücknahmepflichtigen 1:1-Lieferung reicht die allgemeine Informationsseite nicht immer. § 17 ElektroG verlangt in bestimmten Fällen bereits beim Abschluss des Kaufvertrags die Information über die Rückgabemöglichkeit und ggf. die Abholung sowie eine Abfrage, ob der Kunde ein Altgerät zurückgeben möchte. Gesetze im Internet

Batterien und Akkus vor der Abgabe entfernen

Altbatterien und Altakkus, die nicht fest vom Elektroaltgerät umschlossen sind und ohne Zerstörung des Altgerätes entnommen werden können, sind vor der Abgabe grundsätzlich vom Elektroaltgerät zu trennen.

Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.

Die entnommenen Batterien und Akkus sind anschließend entsprechend den oben beschriebenen Vorgaben getrennt zu entsorgen.

Das ElektroG sieht die getrennte Erfassung sowie die Entnahme von nicht fest umschlossenen Altbatterien und bestimmten Lampen vor. Gesetze im Internet

Löschen personenbezogener Daten

Bitte beachte, dass du selbst dafür verantwortlich bist, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten zu löschen.

Dies betrifft beispielsweise Geräte mit internen Speichern, Benutzerkonten oder anderen gespeicherten personenbezogenen Informationen.

Der Hinweis auf die Eigenverantwortung für das Löschen personenbezogener Daten gehört ausdrücklich zu den Informationspflichten nach § 18 ElektroG. Gesetze im Internet

Weitere Rückgabemöglichkeiten

Elektro- und Elektronikaltgeräte können außerdem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Informationen zu den nächstgelegenen Sammelstellen erhältst du in der Regel bei deiner Stadt oder Gemeinde bzw. dem zuständigen Abfallentsorgungsbetrieb.

Bitte beachte, dass wir eine Rücksendung von Elektroaltgeräten oder Batterien nur nach vorheriger Abstimmung empfehlen, da insbesondere für lithiumhaltige Batterien besondere Sicherheits- und Transportvorgaben gelten können.